Der US-amerikanische Richter Dan Haywood trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Juristen des NS-Staates leiten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden ist. Der Ankläger Colonel Tad Lawson lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Sein schärfster Kontrahent ist der deutsche Verteidiger Hans Rolfe, der den Hauptangeklagten, den ehemaligen Justizminister des Dritten Reiches, Dr. jur. Ernst Janning vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im Deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen. In den Wochen während der Verhandlung versucht Richter Haywood, in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa näher kennen, in der er wohnt. Sie versucht den Richter in dem Sinne zu beeinflussen, dass auch hochrangige Deutsche nichts von den Verbrechen in den Konzentrationslagern gewusst hätten. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht er herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer des Schweigens. Im Prozess sagt zunächst Dr. Karl Wieck aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch, seine Glaubwürdigkeit im Kreuzverhör zu erschüttern. Der Hilfsarbeiter Rudolf Petersen berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert worden sei, weil er einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht, nachzuweisen, dass Petersen geistig minderbemittelt sei und dass Menschen aus diesem Personenkreis auch in anderen Ländern, unter anderem in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden. Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman-Wallner aus, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein fälschlicherweise von Dr. Ernst Janning wegen einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen „Rassenschande“ zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Der Verteidiger Rolfe versucht, ihre Zeugenaussage zu erschüttern, indem er im Kreuzverhör zu beweisen versucht, dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen mit ihr gehabt hätte, so also den Straftatbestand der „Rassenschande“ erfüllt hatte. Als die Zeugin in Tränen ausbricht, weil Rolfe sie scharf angreift, ergreift Dr. Ernst Janning zum ersten Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen. Er begibt sich anschließend in den Zeugenstand und bekennt sich schuldig im Sinne der Anklage, die Naziverbrechen sowohl bewusst ignoriert wie auch gerechtfertigt zu haben, im Glauben, dass sie dem Wohl des Landes dienten. Seine eigenen Verbrechen habe er billigend als Mittel für patriotische Ziele in Kauf genommen. Ebenso bekennt er, beim Verfahren gegen den Freund Irene Hoffmans schon vor Beginn des Verfahrens das Todesurteil festgelegt zu haben. Kurz vor der Urteilsfindung blockiert die Sowjetunion die Zufahrt nach Berlin. US-Militärs setzen Anklagevertreter Lawson unter Druck, ein mildes Urteil zu fordern, da man in Zukunft das Wohlwollen der deutschen Bevölkerung brauchen werde. Richter Haywood verkündet ein strenges Urteil wegen der Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er verurteilt, zusammen mit dem Beisitzer Norris, die Angeklagten zu lebenslanger Haft. Beisitzer Ives erklärt in einem Minderheitenvotum, dass er die Angeklagten aus formaljuristischen Gründen freigesprochen hätte. Der Verteidiger Rolfe, der Haywood nach dem Prozess noch einmal aufsucht, bietet diesem eine Wette an, dass die Verurteilten in fünf Jahren ohnehin wieder frei sein würden. Richter Haywood erwidert darauf, dass der Standpunkt Rolfes logisch sei, aber nicht Gerechtigkeit widerspiegelt. Der Film endet mit einem Besuch Haywoods in der Zelle Jannings. Janning versichert dem Richter, dass er ein gerechtes Urteil gesprochen habe. Er möge ihm aber glauben, dass er – Janning – die Massenmorde an Juden nicht gewollt habe. Haywood antwortet, dass Janning bereits mit der ersten wissentlichen Verurteilung eines Unschuldigen daran beteiligt war.
Die Handlung ist an den Juristenprozess von 1947 gegen eine Reihe von NS-Richtern angelehnt. Inhaltlich geht es dabei um das Unrechts-Todesurteil, welches vom Sondergericht Nürnberg unter dem Vorsitz von Oswald Rothaug, auf Antrag des Staatsanwalts Hermann Markl wegen „Rassenschande“ gegen Leo Katzenberger verhängt wurde. Im Film wird authentisches Filmmaterial über die Verbrechen in den Konzentrationslagern verwendet.
Die Dreharbeiten fanden von Januar bis April 1961 überwiegend in nürnberg und Berlin statt.
Bei der Oscarverleihung 1962 wurde Maximilian Schell als bester Hauptdarsteller in der Rolle als „Hans Rolfe“ ausgezeichnet. Außerdem erhielt Abby Mann die Auszeichnung 1962 für das beste Drehbuch nach einer literarischen Vorlage.
Weiterhin erhielt der Film neun weitere Nominierungen:
Bester Hauptdarsteller: Spencer Tracy
Bester Nebendarsteller: Montgomery Clift
Beste Nebendarstellerin: Judy Garland
Bestes Szenenbild (S/W-Film): Rudolph Sternad, George Milo
Beste Kamera (S/W-Film): Ernest Laszlo
Bestes Kostümdesign (S/W-Film): Jean Louis
Beste Regie: Stanley Kramer
Bester Schnitt: Frederic Knudtson
Bester Film
Bei der Golden Globe Verleihung 1962 wurde Maximilian Schell als Bester Hauptdarsteller (Drama) und Stanley Kramer In der Kategorie Beste Regie ausgezeichnet. Weiterhin erhielten Judy Garland und Montgomery Clift eine Nominierung als beste Nebendarsteller. Außerdem wurde der Film in der Kategorie Bestes Drama, sowie als Bester Film zur Internationalen Verständigung nominiert.
Bei den NYFCC Awards gewann, wie bei den Oscarverleihungen, Maximilian Schell des Preis als Bester Darsteller und Abby Mann für das Beste Drehbuch
Der Film erhielt 3 Nominierungen für den BAFTA Award: Maximilian Schell und Montgomery Clift als Beste Ausländische Schauspieler, sowie der Film als Ganzes.
Spencer Tracy erhielt den Fotogramas de Plata als Bester Ausländischer Schauspieler
Weiterhin gewann der Film den Bodil, den Cinema Writers Circle Award, sowie den David di Donatello Award
Im Jahre 2008 wählte das renommierte American Film Institute die 10 größten Gerichtsdramen aller Zeiten. Das Urteil von Nürnberg erreichte Platz 10.
Aufnahme in das National Film Registry 2013
Die Theaterfassung, ebenfalls von Abby Mann, wurde am 26. März 2001 im Longacre Theatre am Broadway uraufgeführt, mit Maximilian Schell als Ernst Janning.[11] Die deutschsprachige (und europäische) Erstaufführung fand am 11. Oktober 2002 im Schauspielhaus Nürnberg statt, Regie: Klaus Kusenberg, Ausstattung: Günter Hellweg.[12] Weitere Produktionen gab es 2003 am Hamburger Ernst-Deutsch-Theater sowie 2019 an der Württembergischen Landesbühne Esslingen. |